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17. September 2012

Herbstferien:
22. Oktober 2012

26. November 2012

Sonderfahrten

Zum Ende eurer Ausbildung sind die Sonderfahrstunden zu absolvieren, die gleichzeitig auch ein Höhepunkt Eurer Ausbildung sein sollen.
Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrstunden richtet sich nach der
beantragten Ausbildungsklasse und ist davon abhängig, ob ihr euren ersten Führerschein erwerbt oder ihn erweitern wollt.

Zum Beispiel bei Ersterteilung Klasse B:

5 h Überlandfahrten
4 h Autobahn
3 h Nachtfahrten

Bei der Planung von Sonderfahrten sind eure Ziele und Wünsche immer gefragt.


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